Kosten & Finanzierung

„Was kostet die kieferorthopädische Behandlung für mein Kind oder mich?“
Diese Frage stellen sich viele Patientinnen und Patienten vor dem ersten Besuch bei uns – und das vollkommen zurecht.

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn jede kieferorthopädische Therapie ist so individuell wie der Mensch, der sie erhält.
Ob Kind, Jugendliche oder Erwachsene – wir planen Ihre Behandlung sorgfältig und persönlich auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Transparente Kostenplanung von Anfang an

Bevor eine Behandlung beginnt, erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser enthält alle geplanten Leistungen sowie die voraussichtlichen Kosten und dient als Grundlage für die Prüfung der Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einreichung und der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Sprechen Sie uns einfach an – wir sind für Sie da.

Faire Finanzierung – zinsfreie Ratenzahlung möglich

Unser Anspruch ist es, hochwertige Kieferorthopädie für alle zugänglich zu machen. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Behandlungskosten in zinsfreien Monatsraten zu begleichen – ganz flexibel und unkompliziert.
Auch hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.

KFO Kosten Finanzierung

Informationen für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte gelten klare Regeln:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr können bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse haben.
  • In Ausnahmefällen – z. B. bei einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapie – ist auch eine Behandlung im Erwachsenenalter erstattungsfähig.

KIG –
Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Die Kostenübernahme richtet sich nach der sogenannten KIG-Einstufung (Stufen 1–5).
Nur bei Einstufungen ab KIG 3 ist eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse gegeben.
Dabei gilt:

  • KIG 1–2: keine Kostenübernahme durch die GKV
  • KIG 3–5: anteilige Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen

Bitte beachten Sie: Fachlich kann auch eine Behandlung bei KIG 1 oder 2 sinnvoll und notwendig sein – selbst wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Wichtig zu wissen

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zu Beginn 80 % der bewilligten Behandlungskosten, die restlichen 20 % zahlen Sie zunächst selbst. Nach erfolgreich abgeschlossenem Behandlungsverlauf wird dieser Eigenanteil in der Regel vollständig zurückerstattet.

Zusatzleistungen & Mehrkostenvereinbarungen

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen – so gibt es das Sozialgesetzbuch vor. Moderne, präzisere und komfortablere Methoden gehen jedoch darüber hinaus.

KFO Kosten Finanzierung Krankenkasse

Beispiele für nicht von der GKV übernommene Leistungen:

  • Ästhetische Keramikbrackets
  • Funktionsanalysen zur Kiefergelenksdiagnostik
  • Minischrauben zur Verankerung
  • Spezialbögen wie z. B. superelastische Nickeltitanbögen
  • Glattflächenversiegelung zur Kariesprophylaxe

Diese Leistungen werden vor Therapiebeginn ausführlich besprochen und in einer Mehrkostenvereinbarung festgehalten. Alternativ kann eine Zahnzusatzversicherung helfen, solche Kosten teilweise oder vollständig abzudecken.

Invisalign: Ästhetische Therapie, private Leistung

Die Behandlung mit Invisalign-Schienen ist nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen – weder bei Kindern noch bei Erwachsenen.
Daher ist sie eine reine Privatleistung.

Die Kosten richten sich nach dem Schweregrad der Zahnfehlstellung, der Behandlungsdauer und der Anzahl der benötigten Schienen.
Wir unterteilen die Therapie in verschiedene Stufen, die sich im Aufwand und damit auch im Preis unterscheiden.

Gut zu wissen:
Die Behandlungskosten (z. B. für Invisalign oder auch Anfahrtskosten zur Praxis) können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Falls Sie eine private Zusatzversicherung besitzen, kann diese gegebenenfalls einen Teil der Kosten übernehmen.

Informationen für privat Versicherte

Bei privat Versicherten oder Beihilfeberechtigten richtet sich die Kostenübernahme nach den jeweils vereinbarten Tarifen. In der Regel übernehmen private Versicherungen die kieferorthopädische Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit ganz oder teilweise.

Da der Leistungsumfang individuell unterschiedlich ist, empfehlen wir, den individuellen Heil- und Kostenplan vorab Ihrer Versicherung zur Prüfung vorzulegen. Gerne erstellen wir diesen für Sie – transparent und nachvollziehbar.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie ausführlich und individuell zu allen Fragen rund um Kosten, Finanzierung und Versicherungsleistungen. Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit für Sie.